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Versicherungen
Der Begriff Versicherung bezeichnet:
das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv.
Umgangssprachlich den Versicherer, also die Partei eines Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz gewährt. Umgangssprachlich einen Versicherungsvertrag.
Eine Erklärung über die Richtigkeit oder Sicherheit eines Sachverhaltes, z.B. Versicherung an Eides Statt. Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet:
Viele zahlen einen Geldbetrag
(= Versicherungsbeitrag)
in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten.
Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.
Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“.
Eine gesetzliche Definition besteht nicht. Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:
biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt.
Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt.
Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung) Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt.
Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung) Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt.
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Ein Versicherer ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (vgl. § 1 VVG).
In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. Damit haben Versicherungsverträge nach IFRS folgende Merkmale:
Es handelt sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien (also z.B. keine ohne Vertrag bestehende Pflichtversicherung, keine Selbstkontrahierung, kein Vertrag zwischen im Konzernabschluss konsolidierten Parteien) Gegenstand ist ein für den Versicherten spezifisches Risiko, das nicht erst durch den Vertrag entsteht, sondern durch diesen vom Versicherten auf den Versicherer übertragen wird (also keine Risiken der Kapitalmärkte, keine Bezugnahme auf allgemeine Indices, wie Wetterindices oder andere allgemeine statistische Werte, keine Wetten oder Spiele).
Das den Leistungsanspruch auslösende Ereignis muss ungewiss, zukünftig und spezifiziert sein und den Versicherungsnehmer nachteilig betreffen. Der Leistungsanspruch muss in einer wie auch immer gearteten Kompensation von nachteiligen Folgen bestehen. Es muss irgendeine wirtschaftlich relevante Ereignisabfolge geben, bei der eine gegenüber den sonst fälligen vertraglichen Zahlungsströmen signifikante zusätzliche Entschädigungsleistung zu erbringen ist.
Versicherungsvertragsarten: Die Versicherungsvertragsarten werden je nach Land auch anders genannt, zum Beispiel "Branchen", "Versicherungszweige" oder "Sparten".
Lebensversicherung Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung fondsgebundene Kapitallebensversicherung Rentenversicherung fondsgebundene Rentenversicherung Krankenversicherung gesetzliche Krankenversicherung private Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV private Krankenversicherung Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten) Grundfähigkeiten-Versicherung Reiseversicherung Reisestornoversicherung Reisemittelversäumnisversicherung Reisegepäckversicherung Reiseunfallversicherung Reisekrankenversicherung Reiserücktransportversicherung Reiseprivathaftpflichtversicherung Reiseassistenzversicherung Berufsunfähigkeit Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) und Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI) Produkthaftpflichtversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Stiftungsräte von Pensionskassen EPLI (Employers Practice Liability Versicherung) Kompositversicherung Sachversicherung Hausratversicherung Gebäudeversicherung Gewerbeversicherung, Schweiz: Geschäftsversicherung Bauwesenversicherung Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung Montageversicherung spezielle Erdbebenversicherung spezielle Hagelschadenversicherung für Obstkulturen Unfallversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung Rechtsschutzversicherung Kfz-Versicherung Pflegeversicherung Tierhalterversicherung Kreditversicherung Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt) Kidnap&Ransom (Entführung und Lösegeld) Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Führerausweisentzug Private Arbeitslosenversicherung
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