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Unterhaltung

(Freizeitbeschäftigung)
Unterhaltung ist jede Erscheinungsform populärer Kunst für lustvollen Zeitvertreib.

 

 

Das Phänomen der Kultur, der Freizeitkultur, spielt sich oft in den Medien ab. Sie hat ihr Gegenstück in ernsthaften, geistigen und informativen medialen Inhalten. Dieselbe als unterhaltsam gedachte Ausdrucksform lässt kontextabhängig (gesellschaftlich, kulturell, situativ, Art des Mediums) einen Rezipienten über den Unterhaltungswert urteilen.

 

 

Vor allem im Bereich der Literatur und Musik wird die entsprechende Unterscheidung zwischen Unterhaltsamen und Ernsthaftem zunehmend fraglich. Auch in der Bildung und Informationsvermittlung überschneiden sie sich etwa im Infotainment.

 

 

Zum Beispiel die GEMA, Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte, die vieles abrechnet, unterscheidet gern zwischen U und E (Ernst), in dem Fall Musik. Mozart und andere Klassiker hörten deren Zeitgenossen oft zur Unterhaltung.

Auch in Verlagsprogrammen sind das nur Schubladen. Gegenwärtig lassen sich unterscheiden:

 

 

 

Erstens: Unterhaltung als domestizierende und domestizierte Nachahmung von Kultur:

 

 

 

 

Unterhaltungsliteratur, Trivialliteratur Literatur
Sport Spiel,Jagd
Shopping Handel
Unterhaltungsmusik Musik

Musical,Operette

Oper
Talkshow Diskurs
Kirchentage, Königshochzeiten etc. Zeremonie
Entertainment Cirkus
Kabarett Satire
Comedy Komik, Clownerie

 

 

 

Die Volkskultur, das religiöse Zeremoniell, aber auch ganz allgemein, der soziale Wunsch nach Gemeinschaftshandeln sind als Wurzel sich später ausdifferenzierender Unterhaltungsformen anzusehen. Im Brauchtum, im Zeremoniell der strukturierten liturgischen Form fielen Kultur und Kult, Freiheit vom unmittelbaren Zweck und Sinnerfüllung, ineinander. (z.B. grch. Olympische Spiele, röm. Circenses.)

 

 

 

Zweitens: Unterhaltung als global verbreiteter kreativer Wertmaßstäbe setzender Kulturbereich (Pop-Kultur).
Ferner ist unter Unterhaltung die Fortführung der Jäger- und Sammlernatur des Menschen unter den Bedingungen der Neuzeit zu verstehen.

 

 

 


Diese Funktion erfüllt das Hobby. Ehemals notwendige Tätigkeiten wie Jagd, Fischfang Sammeltätigkeit werden zu integrierenden und individualisierenden "Aktivitäten" mit Unterhaltungsfunktion.

 

 

 

In der arbeitsteiligen Gesellschaft verheißt die Welt der Unterhaltung Genuss, Konsum und Ausfüllung der freien Zeit.

Urlaub

Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.

 

 

 Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren.

 

 

 Der Begriff leitet sich vom alt- bzw. mittelhochdeutschen Wort für "Erlaubnis" her. So fragten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub“, um in eine Schlacht zu ziehen.

Erholungsurlaub dient vor allem dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Er ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Schwerbehinderte, Jugendliche) gelten teilweise Sonderregelungen.

 

 

 


Erziehungsurlaub können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nehmen, um sich der Erziehung und Betreuung eigener oder fremder Kinder zu widmen. Er ist in Deutschland im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt und wird dort seit 2004 als Elternzeit bezeichnet.

 

 

 


Als "Mutterschaftsurlaub" werden in nichtamtlicher Diktion die in Mutterschutzgesetzen enthaltenen Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bezeichnet.
Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers. In Deutschland ist er landesrechtlich geregelt.

 

 

 


Als Sonderurlaub bezeichnet man schließlich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung aus besonderen in seiner Person liegenden Gründen. Rechtsgrundlage sind in Deutschland insbesondere § 616 BGB sowie Tarifverträge.

 

 

 

Urlaubsreisen dienen primär der Erholung und Freizeitgestaltung. Werden sie von dem/den Reisenden selbst geplant, spricht man von Individualreisen, bei bei Rückgriff auf die standardisierten Angebote von Reiseveranstaltern handelt es sich um Pauschalreisen.

 

 

 


Je nach Neigung, Interessen und Bedürfnisse des Reisenden wird eine Vielfalt von Reisearten angeboten. Primär Erholungszwecken dienen etwa Bade-, Wander- und Ski-, aber auch die Gesundheits-, Wellness- und kulinarische Reisen. Aktiver ausgerichtet sind indes Sport- und Abenteuer-. An Menschen mit vorwiegend kulturellen Bedürfnissen richten sich schließlich die Studien- oder Bildungsreisen, spezielle Ausprägungen sind etwa Sprach-, Städte-, Konzert- oder Opernreisen.

 

 

 

Eine Sonderform der Urlaubsreise stellt die Weltreise dar, bei der - grob gesehen - einmal die Erdkugel umrundet wird.Soweit im Urlaub überhaupt verreist wird, sucht man vorwiegend Ruhe, Erholung und Geborgenheit, insbesondere an bereits bekannten und vertrauten Orten.

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