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(Freizeitbeschäftigung)
Das Phänomen der Kultur, der Freizeitkultur, spielt sich oft in den Medien ab. Sie hat ihr Gegenstück in ernsthaften, geistigen und informativen medialen Inhalten. Dieselbe als unterhaltsam gedachte Ausdrucksform lässt kontextabhängig (gesellschaftlich, kulturell, situativ, Art des Mediums) einen Rezipienten über den Unterhaltungswert urteilen.
Vor allem im Bereich der Literatur und Musik wird die entsprechende Unterscheidung zwischen Unterhaltsamen und Ernsthaftem zunehmend fraglich. Auch in der Bildung und Informationsvermittlung überschneiden sie sich etwa im Infotainment.
Zum Beispiel die GEMA, Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte, die vieles abrechnet, unterscheidet gern zwischen U und E (Ernst), in dem Fall Musik. Mozart und andere Klassiker hörten deren Zeitgenossen oft zur Unterhaltung. |
Auch in Verlagsprogrammen sind das nur Schubladen. Gegenwärtig lassen sich unterscheiden:
Erstens: Unterhaltung als domestizierende und domestizierte Nachahmung von Kultur:
Die Volkskultur, das religiöse Zeremoniell, aber auch ganz allgemein, der soziale Wunsch nach Gemeinschaftshandeln sind als Wurzel sich später ausdifferenzierender Unterhaltungsformen anzusehen. Im Brauchtum, im Zeremoniell der strukturierten liturgischen Form fielen Kultur und Kult, Freiheit vom unmittelbaren Zweck und Sinnerfüllung, ineinander. (z.B. grch. Olympische Spiele, röm. Circenses.)
Zweitens: Unterhaltung als global verbreiteter kreativer Wertmaßstäbe setzender Kulturbereich (Pop-Kultur).
In der arbeitsteiligen Gesellschaft verheißt die Welt der Unterhaltung Genuss, Konsum und Ausfüllung der freien Zeit. |
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Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.
Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren.
Der Begriff leitet sich vom alt- bzw. mittelhochdeutschen Wort für "Erlaubnis" her. So fragten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub“, um in eine Schlacht zu ziehen. |
Erholungsurlaub dient vor allem dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Er ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Schwerbehinderte, Jugendliche) gelten teilweise Sonderregelungen.
Urlaubsreisen dienen primär der Erholung und Freizeitgestaltung. Werden sie von dem/den Reisenden selbst geplant, spricht man von Individualreisen, bei bei Rückgriff auf die standardisierten Angebote von Reiseveranstaltern handelt es sich um Pauschalreisen.
Eine Sonderform der Urlaubsreise stellt die Weltreise dar, bei der - grob gesehen - einmal die Erdkugel umrundet wird.Soweit im Urlaub überhaupt verreist wird, sucht man vorwiegend Ruhe, Erholung und Geborgenheit, insbesondere an bereits bekannten und vertrauten Orten. |



